Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft in einer Genossenschaft ist eine unternehmerische Beteiligung. So kann es bei ungünstiger Entwicklung auch zum Totalverlust der Geschäftsguthaben kommen. Die Haftung eines Mitglieds ist auf die Höhe der Geschäftsanteile beschränkt. Ein Geschäftsanteil beträgt 10 Euro, von den Mitgliedern sind mindestens 50 Anteile zu zeichnen.

Die Förderung der Mitglieder i. S. d. §1 GenG ist ein Kerngedanke der Strommixer Bürger Energie eG; das heißt: Ein regelmäßiger Informations- und Gedankenaustausch zwischen den Organen und den Mitgliedern  eröffnet Möglichkeiten, die Ziele gemeinsam zu bestimmen und zu verwirklichen.

Unsere Satzung regelt Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft in den §§3 – 5.

Genossenschaftsanteile können seit dem 1. August 2010 erworben werden.

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